Rechtsreferendare können eine Ausbildungsstation nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften in Nanjing absolvieren. Die Justizverwaltungen der Länder erkennen diese Ausbildung grundsätzlich an. Voraussetzung für eine Auslandsstation am Institut sind: Überdurchschinittliche Studienleistungen, Interesse an wissenschaftlicher Arbeit und Belastbarkeit. Chinesischkenntnisse sind zwar keine zwingende Voraussetzung, werden aber begrüßt. Referendare werden mit praktischen Tätigkeiten der Institutsverwaltung betraut. Sie arbeiten auch in der Redaktion der Zeitschrift für Chinesisches Recht und der Verwaltung der Institutsbibliothek mit. Ihnen kann auch die Verantwortlichkeit für ein Projekt, etwa die Organisation eines Symposiums oder Workshops übertragen werden. Referendare können ferner eine Arbeitsgemeinschaft zu einem Thema leiten, das ihrem Schwerpunktbereich entspricht und arbeiten ein Unterrichtsskript aus. Bei entsprechender Eignung werden den Referendaren auch Aufgaben in der Forschung zugewiesen. Bewerbungsunterlagen (Anschreiben mit Begründung für einen Aufenthalt am Institut, Lebenslauf, Zeugnisse über die fachlichen und sprachlichen Leistungen) sind möglichst frühzeitig einzureichen (
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